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   BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04   

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https://dejure.org/2005,9976
BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04 (https://dejure.org/2005,9976)
BFH, Entscheidung vom 14.12.2005 - XI R 25/04 (https://dejure.org/2005,9976)
BFH, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - XI R 25/04 (https://dejure.org/2005,9976)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Judicialis

    EStG § 3 Nr. 62; ; EStG § ... 3 Nr. 62 Satz 1; ; EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; ; EStG § 10 Abs. 3; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a; ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a 1. Alternative; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 1; ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2; ; EStG § 19; ; EStG § 19 Abs. 2; ; SGB VI § 1; ; SGB VI § 5 Abs. 4 Nr. 2; ; SGB VI § 142 Abs. 1 Nr. 4; ; SGB VI § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs

  • datenbank.nwb.de

    Keine Kürzung des Vorwegabzugs bei in der freien Wirtschaft weiterbeschäftigtem Beamtenpensionär

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kürzung nicht immer gerechtfertigt - Kürzung des Vorwegabzugs bei Pensionären mit aktiver Beschäftigung oder bei Minijobbern

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10 Abs 3 Nr 2 S 2 Buchst a, EStG § 3 Nr 62
    Kürzung; Vorwegabzug

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFH/NV 2006, 1073
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 31/01

    Vorwegabzug: Kürzung bei ruhendem Arbeitslosengeldanspruch?

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
    Steht indes von vornherein fest, dass der Kläger durch die Beitragsleistungen seines Arbeitgebers dem Grunde nach keine Ansprüche für seine Altersabsicherung erlangen kann, so fehlt den Beitragsleistungen bereits dem Grunde nach das Merkmal, dass sie "für" die Zukunftssicherung des Klägers erbracht werden (vgl. Senatsurteil vom 6. März 2003 XI R 31/01, BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6).

    Es handelt sich im Streitfall auch insoweit nicht um Leistungen "für" die Zukunftssicherung i.S. des § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a 1. Alternative EStG, da der Anspruch des Klägers auf Arbeitslosengeld nach § 142 Abs. 1 Nr. 4 des Dritten Buchs Sozialgesetzbuch ruht, solange er als Versorgungsempfänger eine einer Altersrente ähnliche Leistung öffentlich-rechtlicher Art erhält (vgl. BFH in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6).

  • BFH, 16.10.2002 - XI R 75/00

    Vorwegabzug: Zeitweise steuerfreie Arbeitgeberleistungen

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
    c) Den Entscheidungen des Senats vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183), XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 75/00 (BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 61/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
    c) Den Entscheidungen des Senats vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183), XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 75/00 (BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BFH, 16.10.2002 - XI R 71/00

    Kürzung des Sonderausgabenvorwegabzugs

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
    c) Den Entscheidungen des Senats vom 16. Oktober 2002 XI R 61/00 (BFHE 200, 540, BStBl II 2003, 183), XI R 71/00 (BFHE 200, 544, BStBl II 2003, 343) und XI R 75/00 (BFHE 200, 548, BStBl II 2003, 288) kann nichts Gegenteiliges entnommen werden.
  • BFH, 17.12.2003 - XI R 19/01

    Schuldzinsenabzug: Zwei-Konten-Modell

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
    Einer Zurückverweisung für die Streitjahre bedarf es nicht, weil die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderungen der angefochtenen Bescheide unberührt geblieben sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2003 XI R 19/01, BFH/NV 2004, 1277; vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, m.w.N.).
  • BFH, 29.06.2004 - IX R 7/01

    Sonder-AfA auf Anzahlungen nach dem FördG

    Auszug aus BFH, 14.12.2005 - XI R 25/04
    Einer Zurückverweisung für die Streitjahre bedarf es nicht, weil die vom FG festgestellten tatsächlichen Grundlagen des Streitstoffs durch die Änderungen der angefochtenen Bescheide unberührt geblieben sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. Dezember 2003 XI R 19/01, BFH/NV 2004, 1277; vom 29. Juni 2004 IX R 7/01, BFH/NV 2004, 1408, m.w.N.).
  • FG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - 3 K 273/07

    Zur Arbeitslohnqualität von Arbeitgeberbeiträgen für die Zukunftssicherung eines

    Steht indes von vorneherein fest, dass der Arbeitnehmer durch die Beitragsleistungen seines Arbeitgebers keine Ansprüche für seine Zukunftssicherung erlangen kann, so fehlt den Beitragsleistungen bereits dem Grunde nach das Merkmal, dass sie -wie für die Annahme von gegenwärtig zugeflossenem Arbeitslohn bei Ausgaben des Arbeitgebers im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 3 LStDV entscheidend- "für" die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers erbracht wurden (BFH-Urteile in BStBl II 2010, 194, zu II. 1. c; vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073, zu II. 2. a, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 55/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073; Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432).
  • BFH, 08.11.2006 - X R 9/06

    Vorwegabzug; geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer

    Hingegen ist der Vorwegabzug nicht zu kürzen, wenn bei Entrichtung der Arbeitgeberbeiträge von vornherein feststeht, dass die Zahlungen dem Steuerpflichtigen nicht werden zugute kommen können, weil sich das versicherte Risiko in seiner Person nicht realisieren kann (vgl. zur Arbeitslosenversicherung: Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. März 2003 XI R 31/01, BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6; zur Rentenversicherung: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073 --jeweils den Arbeitgeberbeitrag bei der Beschäftigung von Versorgungsempfängern betreffend--).
  • FG München, 09.03.2018 - 6 K 2641/17

    Versicherungspflicht, Vorwegabzug, Pflegeversicherungsbeitrag,

    Der Kläger gehört nicht zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG, insbesondere hat ihm der Arbeitgeber für den Fall des Ausscheidens aus der Beschäftigung keine Versorgung zugesagt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073, Rz. 19).

    Auch Beiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung und zur Arbeitslosenversicherung, die zu keinem Anspruch auf Rente oder Arbeitslosengeld führen können, werden nicht für die Zukunftssicherung erbracht (BFH-Urteile vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073 und vom 6. März 2003 XI R 31/01, BStBl II 2004, 6: beide Urteile betreffen Soldaten, die nach ihrer Pensionierung nichtselbständig tätig waren).

  • BFH, 31.05.2006 - X R 6/06

    Geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer mit Altersrente; Kürzung Vorwegabzug

    Dagegen liegen die Voraussetzungen für die Kürzung des Sonderausgaben-Vorwegabzugs nicht vor, wenn bei Entrichtung der Arbeitgeberbeiträge von vornherein feststeht, dass die Zahlungen dem Steuerpflichtigen nicht werden zugute kommen können, weil sich das versicherte Risiko in seiner Person nicht realisieren kann (vgl. zur Arbeitslosenversicherung: BFH-Urteil in BFHE 203, 33, BStBl II 2004, 6; zur Rentenversicherung: BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073 --jeweils den Arbeitgeberbeitrag bei der Beschäftigung von Versorgungsempfängern betreffend--; Paus, Kommentierte Finanzrechtsprechung, Fach 3, § 10 EStG --6/03--, 423, 424).
  • BFH, 24.06.2009 - X R 56/08

    Kürzung des Vorwegabzugs

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des BFH Lohnzahlungen aus solchen Beschäftigungsverhältnissen, bei denen der Arbeitnehmer keine Versorgungsansprüche erwirbt, nicht zur Kürzung des Vorwegabzugs führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073; Senatsurteile vom 31. Mai 2006 X R 6/06, BFH/NV 2006, 2239, und vom 8. November 2006 X R 9/06, BFH/NV 2007, 432).
  • BFH, 23.07.2008 - X B 51/08

    Kürzung des Vorwegabzugs wegen Pensionszusage an einen zu 99,75 % beteiligten

    Nach der Gesetzeskonzeption ist mithin für die Kürzung des Vorwegabzugs allein entscheidend, ob für den Steuerpflichtigen Zukunftssicherungsleistungen erbracht werden, die bei diesem zur Begründung von Sozialversicherungsansprüchen führen (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2005 XI R 25/04, BFH/NV 2006, 1073) oder bei denen zugunsten des Steuerpflichtigen tatsächlich bestehende Versorgungsanwartschaften begründet werden (BFH-Urteil vom 14. Juni 2000 XI R 57/99, BFHE 192, 304, BStBl II 2001, 28), die nicht in vollem Umfang aus dessen eigenem Vermögen geleistet werden (BFH-Urteil vom 16. Oktober 2002 XI R 25/01, BFHE 200, 554, BStBl II 2004, 546).
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